Transparenzbekanntmachung
Gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) sind Anbieter politischer Werbung verpflichtet, bestimmte Informationen offenzulegen. Diese Seite enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO), insbesondere Art. 5, 11, 12, 18 und 19; Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 der Kommission vom 9. Juli 2025; Leitlinien der Kommission zur Anwendung der Verordnung (EU) 2024/900 vom 8. Oktober 2025; Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) in der jeweils geltenden Fassung; Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679.
Informationen zum Sponsor (Absender)
Dörte Worm-Kressin
parteilose Kandidatin Direktwahl Bürgermeisterin Stadt Obernkirchen
Beckmarhau 34
31683 Obernkirchen
doerte.worm-kressin@web.de
Einrichtung, die die politische Kampagne finanziert
Dörte Worm-Kressin
parteilose Kandidatin Direktwahl Bürgermeisterin Stadt Obernkirchen
Beckmarhau 34
31683 Obernkirchen
doerte.worm-kressin@web.de
Politische Werbung
Wahlbezug
Direktwahl Bürgermeisterin Stadt Obernkirchen am 13. September 2026
Zeitraum der politischen Werbung
01. Juni 2026 bis 30. September 2026
Gesamtbeträge für die politische Werbung / Kampagne
7.000 EURO
Herkunft der Finanzmittel
Private Quelle innerhalb der Europäischen Union
Offizielle Informationen zu der Wahl
https://www.worm-kressin.de
Targeting und Datenverwendung
Einsatz von Targeting: Nein
Es werden keine personenbezogenen Daten für gezielte politische Werbung verarbeitet oder verwendet.
Es findet kein Profiling und kein Mikrotargeting statt.
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doerte.worm-kressin@web.de